Zudem vertreten wir beteiligte Parteien im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Zu dieser Tätigkeit zählt die Beratung von Gesellschaftern und Gesellschaftsorganen des betroffenen Unternehmens im Krisenfall sowie die Unterstützung beim Unternehmenskauf aus einem Insolvenzverfahren. Darüber hinaus beraten wir auch Gläubiger im Hinblick auf die Durchsetzung ihrer Rechte. Die wirtschaftsrechtlichen Wurzeln unserer Kanzlei bilden die solide Basis für eine durchdachte und zielsichere Fallbearbeitung.
Ein Vorteil, der sich für unsere Mandanten immer wieder auszahlt – insbesondere bei rechtsgebietsübergreifenden Sachverhalten, die fundierte Kenntnisse aus dem Handels-, Gesellschafts- und Bankrecht erfordern.
Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater bilden den Pool für ein hoch spezialisiertes, interdisziplinär aktives Beraterteam, das jeweils mandanten- und branchenspezifisch zusammengesetzt wird. Das Ziel ist jedoch stets das Gleiche: die Entwicklung einer für alle Beteiligten rechtlich und wirtschaftlich sinnvollen und damit zukunftsfähigen Lösung.
Jeder Sachverhalt, jeder Mandant und jede Branche ist anders. Daher konzentrieren wir uns auf das, was wir beherrschen – und ziehen bei Bedarf externe Experten heran, die exakt zum jeweiligen Verfahren passen. Dank dieses Netzwerks haben wir Zugriff auf das Know-how erstklassiger Spezialisten.
Somit können wir unseren Mandanten stets höchstes Fachwissen in allen Aspekten der rechtlichen und wirtschaftlichen Beratung bieten.