Eigenverwaltung
Innerhalb eines Insolvenzverfahrens kann ein Unternehmen die Sanierung auch in Eigenregie – ohne Einsetzung eines Insolvenzverwalters – unter der Aufsicht eines sogenannten Sachwalters vornehmen. Die Experten von SCHLEICH & PARTNER sind auch erfolgreich an der Seite von Unternehmen in Eigenverwaltungsverfahren tätig und können in diesem Fall im Auftrag des Unternehmens die Rolle eines Generalbevollmächtigten („CRO“) übernehmen. Im Mittelpunkt der vertrauensvollen Zusammenarbeit steht dabei stets die Wahrung der Gläubigerinteressen.
Voraussetzung für die Anordnung der Eigenverwaltung nach § 270a InsO ist u.a. der entsprechende Antrag des Schuldners mit umfangreicher Eigenverwaltungsplanung, die u.a. einen Finanzplan und ein Konzept zur Durchführung und zum Ziel des Eigenverwaltungsverfahrens beinhaltet. Schließlich wird regelmäßig die Beauftragung eines Sanierungsexperten zur Wahrung der insolvenzrechtlichen Pflichten im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens gefordert. SCHLEICH & PARTNER unterstützt Sie bei der Antragstellung und begleitet Sie während des Verfahrens.